Selbstzahler/Kunsttherapie
Weitere Abrechnungsmöglichkeiten
Brenn-Service
Selbstzahler
Kunsttherapie / Einzelstunde:
50 Minuten 60 €
Vorgespräch einzeln 30 Minuten 30 €
Materialien sind in den Preisen enthalten.
Weitere Abrechnungsmöglichkeiten
Private Krankenversicherung / Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen
Sind Sie privat krankenversichert oder haben eine Private Zusatzversicherung abgeschlossen, klären Sie bitte mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob die Kosten für Heilpraktiker (Psychotherapie) laut der üblichen Gebührenverordnung für heilkundliche Behandlungen (GebüH) übernommen werden.
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich!
Kinder- und Jugendliche, Eingliederungshilfe im Rahmen des § 35a, SGB VIII
Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist eine Kostenübernahme auf Antrag durch die zuständigen Jugendämter möglich.
Persönliches Budget
Über das Persönliche Budget kann von Ihnen eine Geldleistung bei bestimmten Servicestellen beantragt werden.
Diese Geldleistung kann beispielsweise für eine kunsttherapeutische Begleitung, einen Kreativkurs oder für das Material verwendet werden.
Näheres dazu finden Sie unter:
www.einfach-teilhaben.de
Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Ton-Brenn-Service
Ich biete Ihnen das Brennen Ihrer Ton-Objekte an. Je nach Größe der Stücke, ab 0,50 Cent.
Eine ganze Ofenfüllung (Rundofen: 70 Liter)
kostet 30,- Euro